Solange es nicht stinkt, fault und modert, kann der Mieter so viel Unrat in seiner Wohnung aufbewahren, wie er will.
Denn Mieter haben während der Mietzeit eigentümerähnliche Rechte an der Wohnung und können diese nach eigener Fasson nutzen.
Allgemein gesehen, Messie-Mieter sind aber für einen Vermieter ein Desaster. In krassen Fällen ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich.
Erfahren Verwaltung oder Hauswart von einer Messie-Wohnung, kann eine Begehung der Wohnung erfolgen.
Dabei wird überprüft, ob eine unzulässige Mülllagerung besteht bzw. Gesundheitsgefahren durch Schädlinge etc. vorhanden sind.
Gibt es Anzeichen, dass dies der Fall ist, sollte der Vermieter sofort handeln.
Wenn die Verwahrlosung und Vermüllung für die Mitmenschen, Mitbewohner, Nachbarschaft mit erheblichen Belästigungen wie Fäkaliengeruch oder mit Gesundheitsgefahren verbunden sind, dann ist eine fristlose Kündigung unvermeidbar.
Er kann bei einem begründeten Verdacht das Recht haben, die Wohnung zu besichtigen; den Besuch muss er vorher allerdings ankündigen.
Bewahrheiten sich die Befürchtungen, sollte der Vermieter den Mieter abmahnen und eine Frist setzen, um die Wohnung zu entmüllen und gegebenenfalls bereits entstandene Schäden zu beseitigen.
Ob und wann eine fristlose Kündigung möglich ist, hängt freilich auch vom Ausmass der Beeinträchtigung ab.
Messies dürfen nicht immer gekündigt werden
So urteilten etwa (selten) einige Gerichte zugunsten eines Mieters und verwerfen dessen fristlose Kündigung.
Messies bewahren Unmengen an Kartons, Flaschen, Zeitschriften und anderen Müll in seiner Wohnung auf.
Anders hätte es ausgesehen, wenn er biologischen Müll wie etwa Lebensmittelreste in seiner Wohnung gelagert hätte und Gerüche eine gewisse Aussenwirkung - wie zum Beispiel ein stinkendes Treppenhaus - die Folge gewesen wären, liess das Gericht wissen.
Denn Mieter haben während der Mietzeit eigentümerähnliche Rechte an der Wohnung und können diese nach eigener Fasson nutzen.
Allgemein gesehen, Messie-Mieter sind aber für einen Vermieter ein Desaster. In krassen Fällen ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich.
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