Unsere Arbeitsweise und Techniken in Messie / Verwahrlosten und in Vermüllten Chaos-Haushalten
... in der ganzen Deutsch-Schweiz
> Schnelle Bearbeitung
> Diskretes Auftreten
> Unbeschriftete Fahrzeuge
> Schweigepflicht
VORARBEITEN
> ARAS bietet kostenlose und unverbindliche telefonische Beratung
> Kostenlose und unverbindliche Objekt-Besichtigung
> Bestandaufnahme, Bestimmung der Gefahr-Zonen
> Gespräch / Zuhören der / des Betroffene(n)
> Entwurf eines umfangreiches, klar definiertes Hilfs- und Ausführungs- Konzeptes
> kostenlose und unverbindliche Offerte-Erstellung mit Festpreis
> kostenlose und unverbindliche Erstellung eines Gutachtens für Beistand, Arzt und Behörde
AUFTRAG
> Beide Parteien unterschreiben die Bescheinigung: „Verhaltens-Kodex der Auftragnehmerin und Vereinbarung für NICHT-Haftung.“
> ARAS erstellt einen Entwurf für Räumungs-Verfahren bzw. eine Planung / ein Konzept der sämtlichen Ausführungen. (Option)
> Die / der Betroffene erstellt eine schriftliche Stückgutliste und sämtliche Hinweise für die Ware und Haushaltmaterialen, was sie/er bei und nach der Entrümpelung bzw. Entsorgung noch behalten möchte oder nicht. (Option)
> Es wird gemeinsam über die Zusammenarbeit und die Form der Kooperation zwischen der/die Auftraggeber(in) bzw. dem/ der Betroffenen diskutiert und konkret entschieden. So wird gemeinsam und demokratisch klargestellt wie und wann der /die Betroffene am Arbeitsort bzw. Objekt verweilt.
> Es wird gemeinsam demokratisch geplant und entschieden, was genau die Diskretion-Massnahmen im Gebäude und Umgebung gegenüber Nachbarschaft und Hausverwaltung sein sollten.
> Die/der Betroffene äussert sich über Ihre / Seine Bemerkungen und Wünsche für ihre / seine eigene Privatsphäre
> Nach der Auftragserteilung und vor dem Beginn der Ausführung macht der/die Auftraggeber(in) eine Akonto-Bezahlung gemäss der ARAS Offerte.
AUSFÜHRUNG
> Schnelle Bearbeitung
> Diskretes Auftreten
> Unbeschriftete Fahrzeuge
> Schweigepflicht (obligatorisch)
> Schützen der Privatsphäre (obligatorisch)
> Diskretion-Massnahmen gegenüber Nachbarschaft und Hausverwaltung
> Arbeitssicherheit- und Arbeitsschutz-Massnahmen gemäss EKAS / SUVA Richtlinien (obligatorisch)
> Erst Besprühung / Kaltnebelung für Arbeiterschutz (obligatorisch)
> Befreiung der Laufwege / Fluchtwege im Objekt gemäss EKAS / SUVA Richtlinien (obligatorisch)
> Totale oder teilweise Entrümpelung der vorbestimmten Materialen und Haushalts-Müll gemäss vereinbartes Konzeptes.
> Möglichst diskreter Abtransport der Entsorgungs-Materialen durch Treppenhaus nach einem gewissen Plan
> Fachgerechte Trennung der Schadstoffe und Gefahr Stoffe von allgemeinen Müll und Abfall (Sonderabfall) im Lager von ATAX (obligatorisch)
> Speziell-Entsorgung von Schadstoffe und Gefahr Stoffe aus den kontaminierten Bereichen (obligatorisch)
> Umweltschonende Entsorgung bzw. Recycling der Rest-Materialen bei unseren Partner-Unternehmen
> Lieferung der noch brauchbaren Waren, Möbel und weite Haushaltsartikel gemäss Wunsch und Bewilligung des/der Auftragsgeber/in an gemeinnützige Organisationen bzw. zu den Not-Profit Brockis. (Option)
> Totale Desinfektion des Objektes durch Kalt-Nebelung für Entkeimung gemäss kantonärtzliche und BUFA gesetzlichen Richtlinien bzw. Bestimmungen und EKAS / SUVA Richtlinien (obligatorisch)
> Totale oder teilweise hygienische Wohnungsreinigung mit desinfizierenden Reinigungsmitteln.
> Einsatz von Anti-Schimmel Solutionen durch Sprühverfahren. (Option)
> Vorbeugende Ungeziefer / Schädlingsbekämpfung. (Option)
> Einsatz von mehreren Ozon Geräten und UV Plasma Ionisatoren mit Filtern
> Einsatz von UV-Licht Entkeimungs-Geräten. (Option)
> Luftreinigung durch Axial Baulüfter mit Industrie-Schlauch (Option)
> Luftreinigung durch mehrere UV Maschinen mit Aktiv-Kohlen-Filter und mit HEPA Filter
> ARAS nimmt mehrere Luftentfeuchter in Räumlichkeiten provisorisch in Betrieb. So werden Probleme mit Kondenswasser, Schimmelbildung oder muffigen Gerüchen vermieden. (Option)
> Digitales Monitoring der Luft-Qualität mit Partikel-Messgeräten (Option)
> Keim-Test durch Abklatschproben (Option)
ABGABE des OBJEKTES
> Begehung und Kontrolle im Objekt mit der /dem Betroffen(n) und / oder mit dem/der Bestand(in) bzw. Ansprechpartner(in)
> Überprüfung der offerierten Arbeiten.
> Abnahme aller vom Unternehmer ausgeführten Arbeiten.
> Offizielle Objektabnahme und Mängel / Prüfpflicht. Mängel sind innert 5 Tagen dem Unternehmer als Mängelrüge schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt das Werk als mängelfrei genehmigt. Vorbehalten bleiben die verdeckten Mängel.
> Risikoübergang. Mit der förmlichen Abnahme des Werkes oder durch die Inbetriebnahme beziehungsweise den uneingeschränkten Gebrauch trägt der Besteller das Risiko für die Beschädigung und für den Untergang (Verlust) des Werkes.
> Haftpflicht. Nach erfolgter Bauabnahme kann der Unternehmer für durch Dritte verursachte Schäden nicht mehr haftbar gemacht werden.
> ARAS BESCHEINIGUNG für Geruchsbeseitigung, Entkeimung, Desinfektion / Dekontamination, Entwesung und vorbeugende Ungeziefer-Bekämpfung: „Ihr Objekt ist jetzt keimfrei, geruchsfrei, Ungeziefer-frei und unbesorgt gesund!“
> ABSCHLUSS-BESCHEINIGUNG des /der Auftragsgeber(in): Die Kundin / der Kunde bescheinigt, dass der Spezial-Auftrag korrekt ausgeführt worden ist und keine Beanstandungen vorliegen.
> Bezahlung des Rest-Betrages in bar an ARAS durch Quittung.
... in der ganzen Deutsch-Schweiz
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> Diskretes Auftreten
> Unbeschriftete Fahrzeuge
> Schweigepflicht
VORARBEITEN
> ARAS bietet kostenlose und unverbindliche telefonische Beratung
> Kostenlose und unverbindliche Objekt-Besichtigung
> Bestandaufnahme, Bestimmung der Gefahr-Zonen
> Gespräch / Zuhören der / des Betroffene(n)
> Entwurf eines umfangreiches, klar definiertes Hilfs- und Ausführungs- Konzeptes
> kostenlose und unverbindliche Offerte-Erstellung mit Festpreis
> kostenlose und unverbindliche Erstellung eines Gutachtens für Beistand, Arzt und Behörde
AUFTRAG
> Beide Parteien unterschreiben die Bescheinigung: „Verhaltens-Kodex der Auftragnehmerin und Vereinbarung für NICHT-Haftung.“
> ARAS erstellt einen Entwurf für Räumungs-Verfahren bzw. eine Planung / ein Konzept der sämtlichen Ausführungen. (Option)
> Die / der Betroffene erstellt eine schriftliche Stückgutliste und sämtliche Hinweise für die Ware und Haushaltmaterialen, was sie/er bei und nach der Entrümpelung bzw. Entsorgung noch behalten möchte oder nicht. (Option)
> Es wird gemeinsam über die Zusammenarbeit und die Form der Kooperation zwischen der/die Auftraggeber(in) bzw. dem/ der Betroffenen diskutiert und konkret entschieden. So wird gemeinsam und demokratisch klargestellt wie und wann der /die Betroffene am Arbeitsort bzw. Objekt verweilt.
> Es wird gemeinsam demokratisch geplant und entschieden, was genau die Diskretion-Massnahmen im Gebäude und Umgebung gegenüber Nachbarschaft und Hausverwaltung sein sollten.
> Die/der Betroffene äussert sich über Ihre / Seine Bemerkungen und Wünsche für ihre / seine eigene Privatsphäre
> Nach der Auftragserteilung und vor dem Beginn der Ausführung macht der/die Auftraggeber(in) eine Akonto-Bezahlung gemäss der ARAS Offerte.
AUSFÜHRUNG
> Schnelle Bearbeitung
> Diskretes Auftreten
> Unbeschriftete Fahrzeuge
> Schweigepflicht (obligatorisch)
> Schützen der Privatsphäre (obligatorisch)
> Diskretion-Massnahmen gegenüber Nachbarschaft und Hausverwaltung
> Arbeitssicherheit- und Arbeitsschutz-Massnahmen gemäss EKAS / SUVA Richtlinien (obligatorisch)
> Erst Besprühung / Kaltnebelung für Arbeiterschutz (obligatorisch)
> Befreiung der Laufwege / Fluchtwege im Objekt gemäss EKAS / SUVA Richtlinien (obligatorisch)
> Totale oder teilweise Entrümpelung der vorbestimmten Materialen und Haushalts-Müll gemäss vereinbartes Konzeptes.
> Möglichst diskreter Abtransport der Entsorgungs-Materialen durch Treppenhaus nach einem gewissen Plan
> Fachgerechte Trennung der Schadstoffe und Gefahr Stoffe von allgemeinen Müll und Abfall (Sonderabfall) im Lager von ATAX (obligatorisch)
> Speziell-Entsorgung von Schadstoffe und Gefahr Stoffe aus den kontaminierten Bereichen (obligatorisch)
> Umweltschonende Entsorgung bzw. Recycling der Rest-Materialen bei unseren Partner-Unternehmen
> Lieferung der noch brauchbaren Waren, Möbel und weite Haushaltsartikel gemäss Wunsch und Bewilligung des/der Auftragsgeber/in an gemeinnützige Organisationen bzw. zu den Not-Profit Brockis. (Option)
> Totale Desinfektion des Objektes durch Kalt-Nebelung für Entkeimung gemäss kantonärtzliche und BUFA gesetzlichen Richtlinien bzw. Bestimmungen und EKAS / SUVA Richtlinien (obligatorisch)
> Totale oder teilweise hygienische Wohnungsreinigung mit desinfizierenden Reinigungsmitteln.
> Einsatz von Anti-Schimmel Solutionen durch Sprühverfahren. (Option)
> Vorbeugende Ungeziefer / Schädlingsbekämpfung. (Option)
> Einsatz von mehreren Ozon Geräten und UV Plasma Ionisatoren mit Filtern
> Einsatz von UV-Licht Entkeimungs-Geräten. (Option)
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> Offizielle Objektabnahme und Mängel / Prüfpflicht. Mängel sind innert 5 Tagen dem Unternehmer als Mängelrüge schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt das Werk als mängelfrei genehmigt. Vorbehalten bleiben die verdeckten Mängel.
> Risikoübergang. Mit der förmlichen Abnahme des Werkes oder durch die Inbetriebnahme beziehungsweise den uneingeschränkten Gebrauch trägt der Besteller das Risiko für die Beschädigung und für den Untergang (Verlust) des Werkes.
> Haftpflicht. Nach erfolgter Bauabnahme kann der Unternehmer für durch Dritte verursachte Schäden nicht mehr haftbar gemacht werden.
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www.animal-hoarding-in-der-schweiz.ch
www.geruchsbeseitigung-und-Raumdesinfektion-in-der-Deutschschweiz.ch
www.kellerraeumung-wohnungsraeumung-in-der-deutschschweiz.ch
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"WEG" aus dem Chaos!
MESSIEHILFE SCHWEIZ
ARAS FACILITY UND HYGIENE
ARAS SERVICE GMBH
messiehilfe@bluewin.ch
aras.schweiz@gmail.com
044 666 11 00
ARAS ist Mitglied der [A] Service Gruppe
044 810 32 20 Pikettdienst Schweizweit
Zentrale: 044 810 32 11
Notruf: 079 209 94 64
messiehilfe.schweiz@gmail.com
aservice.suisse@gmail.com
aran.schweiz@gmail.com
078 893 08 16 BS / BL / SO / BE
078 471 19 90 ZH / GR / SH / UR
078 471 19 90 AG / LU / SZ / ZG
079 209 94 64 SG / TG / AR / FL
St. Gallen Büro: Oberer Graben 42 - 9000 St. Gallen SG
044 810 32 20
Basel Büro: Dornacherstrasse 177 - Basel 4053 BS
061 683 40 00
Zürich Büro: Lerzenstrasse 13b - 8953 Dietikon ZH
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Wir sind tätig in Kantonen:
Zürich ZH, Aargau AG, Basel-Stadt BS, Baselland BL, Solothurn SO, Bern BE,
Zug ZG, Luzern LU, Schwyz SZ, Glrus GL, St. Gallen SG, Thurgau TG, Schaffhausen SH.
Messiehilfe Zürich, Messie-Syndrom ZH, Messiehilfe Bern, Messie-Syndrom BE, Messiehilfe Luzern, Messie-Syndrom LU, Messiehilfe Zug, Messie-Syndrom ZG, Messiehilfe Schwyz, Messie-Syndrom SZ, Messiehilfe Solothurn, Messie-Syndrom SO, Messiehilfe Basel-Landschaft, Messie-Syndrom BL, Messiehilfe Basel-Stadt, Messie-Syndrom BS, Messiehilfe Aargau, Messie-Syndrom AG, Messiehilfe Thurgau, Messie-Syndrom TG, Messiehilfe Schaffhausen, Messie-Syndrom SH, Messiehilfe St. Gallen, Messie-Syndrom SG